Wie werden die vierteljährlichen Verwaltungs- und Depotgebühren berechnet und belastet?

Jedes Quartal werden Verwaltungsgebühren von 0.05% sowie Depotgebühren von 0.06% jeweils basierend auf der Anlagesumme (ohne Liquiditäts-Anteil) am Stichtag (28. Februar, 30. Mai, 31. August und 30. November) berechnet und am Ende des Quartals direkt deinem Konto belastet.

Aus technischen Gründen werden die quartalsweisen Verwaltungs- und Depotgebühren unabhängig vom Freibetrag allen Kundinnen und Kunden belastet. Die Gebühren auf die Anlagesumme unterhalb des Freibetrags werden anschliessend (in der Regel am nächsten Arbeitstag) zurückerstattet.

Die Gebühren fallen für jedes Anlageziel einzeln an. Aber keine Sorge, es ist nicht teurer, wenn du beispielsweise 5 Ziele à 1000 Franken hast anstelle von einem Ziel von 5000 Franken. Wenn du also die quartalsweisen Depot- und Verwaltungsgebühren in Höhe von 0.11% auf jedes Ziel anwendest, erhältst du in der Summe 5 × 1.10 = 5.50 Franken, was genau den 5.50 Franken auf eine Anlagesumme von 5000 Franken entspricht.

Für Anlagebeträge ab 50’000 Franken sind die Gebühren noch tiefer, sie sinken von 0.42% (ab 50’000) stufenweise auf 0.33% (1 Mio. und mehr).